Hygiene-Maßnahmen bei Veranstaltungen
Voraussetzung für die Teilnahme bei unseren Veranstaltungen
Ab dem 3. April 2022 fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Somit wird für die Teilnahme bei unseren Veranstaltungen kein Nachweis mehr benötigt.
Aufgrund der derzeit hohen Infektionszahlen möchten wir Sie dennoch darum bitten die Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung einzuhalten.
Wir wünschen Ihnen viel Freude bei unseren Veranstaltungen!